Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
(Verfassungsbestimmung) Soweit durch Bundesgesetz eine Zuständigkeit des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vorgesehen ist, können diese Angelegenheiten in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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