§ 35 BRWO 1974 Nichtigkeit der Wahl

BRWO 1974 - Betriebsrats-Wahlordnung 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024

Die Nichtigkeit der Wahl kann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses jederzeit auch durch Klage auf Feststellung beim Gericht geltend gemacht werden. Das Urteil des Gerichts über die Nichtigkeit der Wahl hat bindende Wirkung.

In Kraft seit 01.08.1987 bis 31.12.9999
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