Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.11.2024
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, für die keine schlagwettergeschützte Ausführung vorgeschrieben ist, müssen monatlich durch elektrotechnisch ausgebildete Betriebsaufseher geprüft werden.
In Kraft seit 01.10.1975 bis 31.12.9999
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