§ 1 BPNG 2013 Allgemeine Bestimmungen

BPNG 2013 - Bauproduktenotifizierungsgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung, Änderung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie in diesem Bundesgesetz enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden.

In Kraft seit 12.07.2013 bis 31.12.9999
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