Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Bezüglich der Umrechnung auf Euro-Beträge für vor dem 1. Jänner 2002 gebührende Geldleistungen gelten die beim jeweiligen Entscheidungsträger in Vollziehung der im § 3 genannten Normen anzuwendenden Bestimmungen.
In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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