Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren sowie Festlegung von Schutzmaßnahmen ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:
1. | Umfeld der Bohr- oder Behandlungsanlage, wie instabile Bodenverhältnisse, Naturereignisse, klimatische Bedingungen, betriebsfremde Personen, | |||||||||
2. | Erbohren von unter Druck stehenden flüssigen oder gasförmigen Medien, | |||||||||
3. | Erbohren von gesundheitsgefährdenden oder brennbaren Gasen, | |||||||||
4. | Bedienung der Bohrausrüstung, | |||||||||
5. | Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, | |||||||||
6. | Benutzung von Arbeitsmitteln mit Quetsch- und Scherstellen, | |||||||||
7. | potenzielle Zündquellen, | |||||||||
8. | gefährliche Arbeiten oder normalerweise gefahrlose Arbeiten, die sich mit anderen Arbeitsvorgängen überschneiden und die daher in ihrer Gesamtwirkung eine ernste Gefährdung bewirken können, | |||||||||
9. | Absturz und Fall. |
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