In Bauwerken gemäß Abs. 1 Z 2, 3 und 9 sind in jedem Geschoß Toiletten für behinderte Menschen anzuordnen.In Bauwerken gemäß Absatz eins, Ziffer 2,, 3 und 9 sind in jedem Geschoß Toiletten für behinderte Menschen anzuordnen.
Guten Tag! Ich würde mich freuen, wenn mir jemand Unterstützung zu ua. Thema geben kann: Wir wohnen als Eigentümer im Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Baujahr des Hauses ca. 1970 - heute würde das Haus barrierefrei errichtet werden müssen. So weit konnte ich es der Bauordnung entnehmen... mehr lesen...
Guten Tag, in Absatz 1 wird die Barrierefreiheit für unter anderem Reihenhäuser aufgehoben. Absatz 6 betont die barrierefreie Erreichbarkeit von Verkehrswegen. Ist es so zu verstehen, dass obwohl das Reihenhaus nicht barrierefrei errichtet werden muss, der Zugang trotzdem barrierefrei sein ... mehr lesen...
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