Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 175/2012 tritt § 8 der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung, BGBl. II Nr. 441/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 68/2008, außer Kraft.
In Kraft seit 31.05.2012 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 BKVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 BKVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 BKVO