Die Berechtigung zur selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes erlischt durch
1.Ziffer einsVerzicht oder
2.Ziffer 2Widerruf der öffentlichen Bestellung oder
3.Ziffer 3Widerruf der Anerkennung oder
4.Ziffer 4Tod oder
5.Ziffer 5Auflösung der Gesellschaft.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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