Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Spezielle Maßnahmen zur Herbeiführung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Bundesgesetzes.
In Kraft seit 01.01.2006 bis 31.12.9999
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