Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015 (Bgld. VerlautG 2015) Fundstelle

Bgld. VerlautG 2015 - Bgld. Verlautbarungsgesetz 2015

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024

LGBl. Nr. 72/2022 (XXII. Gp. RV 1469 AB 1519)

Inhaltsverzeichnis

I. Abschnitt
Landesgesetzblatt

§ 1

Herausgabe, Inhalt und Form

§ 2

Verlautbarungen

§ 3

Elektronische Verlautbarung

§ 4

Zugang zu den Rechtsvorschriften

§ 5

Sicherung der Authentizität und Integrität

Ia. Abschnitt
Verordnungsblätter der Bezirkshauptmannschaften

§ 5a

Verlautbarungen der Bezirkshauptmannschaften

II. Abschnitt
Landesamtsblatt

§ 6

Herausgabe und Form

§ 7

Inhalte

§ 8

Elektronische Kundmachung des Landesamtsblattes

III. Abschnitt
Verlautbarungen besonderer Art

§ 9

Außerordentliche Verhältnisse

§ 10

Kundmachung durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme

IV. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 11

Räumlicher Geltungsbereich

§ 12

Zeitlicher Geltungsbereich

§ 13

Verlautbarungsfehler

§ 14

Verhältnis zu anderen Verlautbarungsvorschriften

§ 15

Strafbestimmung

§ 16

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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