§ 3a Bgld. PflSchG 1995 Versorgungsauftrag

Bgld. PflSchG 1995 - Burgenländisches Pflichtschulgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die gesetzlichen Schulerhalter und die gesetzlichen Heimerhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche angebotenen Lebensmittel aus biologisch hergestellten Lebensmitteln im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 stammen. Die Bio-Quote der angebotenen Lebensmittel hat bis 2021 zumindest 50% und bis Ende 2024 100% zu betragen. Von den Eltern ist für das Mittagessen ein höchstens kostendeckender Beitrag einzuheben.

In Kraft seit 23.10.2020 bis 30.12.2024
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