Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Während einer Karenz hat der Dienstgeber die Dienstnehmerin über wichtige Geschehnisse im Landesdienst, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere organisatorische Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen, zu informieren.
In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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