Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Auf Vertragsbedienstete, die zum Ausbildungs- oder Präsenzdienst einberufen oder zum Zivildienst zugewiesen werden, ist das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 sinngemäß anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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