§ 123 Bgld. LVBG 2013 Weitergelten von Verordnungen als Landesgesetze

Bgld. LVBG 2013 - Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Die Verordnung über die Modellstellen und über die Einreihung der Modellfunktionen und Modellstellen (Modellstellen- und Einreihungsverordnung - MEV), LGBl. Nr. 70/2008, gilt solange als Landesgesetz weiter, bis die auf Grund dieses Gesetzes erlassene gleichartige Verordnung in Kraft tritt.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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