Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle

Bgld. LSG - Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Änderung

LGBl. Nr. 14/1989 (XV. Gp. RV 178 AB 195)

LGBl. Nr. 19/1993 (XVI. Gp. RV 323 AB 259)

LGBl. Nr. 38/1997 (XVII. Gp. RV 103 AB 123)

LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127)

LGBl. Nr. 65/2009 (XIX. Gp. RV 1155 AB 1165)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 37/2018 (XXI. Gp. RV 1331 AB 1359) [CELEX Nr.32003L0109, 32004L0038, 32006L0123, 32016L0801]

LGBl. Nr. 48/2019 (XXI. Gp. RV 1812 AB 1843)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen

§ 3

Errichtung und Erhaltung der Schulen

§ 4

Schulpflichtiger Personenkreis

§ 5

Erfüllung der Schulpflicht

§ 6

Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§ 7

Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

§ 8

Schulpflichtmatrik für die Berufsschule

§ 9

Zuweisung an die Berufsschule

 

II. Hauptstück
Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 10

Allgemeine Zugänglichkeit, Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 11

Lehrpläne

§ 12

Lehrer

§ 13

Klassenschülerzahl

§ 13a

Unterrichtsteilung

§ 14

Schuljahr

§ 15

Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 16

Unterrichtsstunden

 

2. Abschnitt
Berufsschulen

§ 17

Fachrichtungen und Organisationsformen

§ 18

Lehrplan

 

3. Abschnitt
Fachschulen

§ 19

Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau

§ 20

Lehrplan

§ 21

Aufnahmevoraussetzungen

§ 22

Eignungsprüfung

§ 23

Durchführung der Eignungsprüfungen

§ 24

Prüfungsergebnis

§ 25

Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes

 

III. Hauptstück
Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Aufnahme in die Schule

§ 26

Aufnahme als ordentlicher Schüler

§ 27

Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§ 28

Aufnahmeverfahren

 

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§ 29

Klassenbildung, Lehrfächerverteilung

§ 30

Stundenplan

§ 31

Pflichtgegenstände

§ 32

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

§ 33

Schulveranstaltungen

§ 34

Unterrichtsmittel, Eigungserklärung

§ 35

Unterrichtssprache

 

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 36

Unterrichtsarbeit

§ 37

Leistungsbeurteilung

§ 38

Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten

§ 39

Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 40

Beurteilung des Verhaltens in der Schule

§ 41

Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 41a

Abschlußprüfung

§ 42

Wiederholungsprüfung

§ 42a

Nostrifikation ausländischer Zeugnisse

 

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches

§ 43

Aufsteigen

§ 44

Wiederholen von Schulstufen

§ 45

Höchstdauer des Schulbesuches

§ 46

Beendigung des Schulbesuches

 

5. Abschnitt
Schulordnung

§ 47

Pflichten der Schüler

§ 48

Schulordnung und Hausordnung

§ 49

Fernbleiben von der Schule

§ 50

Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 51

Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 52

Verständigungspflichten der Schule

§ 53

Ausschluß eines Schülers

§ 54

Anwendung auf außerordentliche Schüler

 

6. Abschnitt
Funktionen des Lehrers, Lehrerkonferenzen

§ 55

Lehrer

§ 56

Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben

§ 57

Klassenvorstand

§ 58

Schulleiter

§ 59

Lehrerkonferenzen

 

7. Abschnitt
Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft

§ 60

Schülermitverwaltung

§ 61

Schülervertreter, Wahl und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter

§ 62

Erziehungsberechtigte, Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 63

Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§ 64

Elternvereine

§ 65

Schulgemeinschaftsausschuß

§ 66

Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 67

Schulärztliche Betreuung

 

8. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§ 68

Vertretung durch die Erziehungsberechtigten, Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§ 69

Verfahren

§ 70

Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§ 71

Beschwerde

§ 71a

Widerspruch gegen Zeugnisse

§ 72

Zustellung, Fristen

§ 73

Entscheidungspflicht

§ 74

Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

 

IV. Hauptstück
Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht

1. Abschnitt
Gründung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen

§ 75

Errichtung und Auflassung von Schulen

§ 76

Schulerhaltung

§ 77

Ende der Erhaltungspflicht

 

2. Abschnitt
Schulbehörde

§ 78

Behördenzuständigkeit

§ 79

Schulaufsichtsorgane

 

3. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 80

Einrichtung und Aufgabe

§ 81

Zusammensetzung

§ 82

Funktionsdauer und Konstituierung

§ 83

Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 84

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 85

Geschäftsführung

 

V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Abgrenzungen

§ 86

Begriffsbestimmung

§ 87

Allgemeine Zugänglichkeit, Aufnahme

 

2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 88

Schulerhalter

§ 89

Leiter und Lehrer

§ 90

Schulräume und Lehrmittel

§ 91

Anzeige der Untersagung der Führung

§ 92

Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung

§ 93

Bezeichnung von Privatschulen

§ 94

Schülerheime

 

3. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§ 95

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 96

Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 97

Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

 

4. Abschnitt
Aufsicht

§ 98

Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

 

VI. Hauptstück
Schlußbestimmungen

§ 99

Strafbestimmungen

§ 100

Übergangsbestimmungen

§ 101

Schulversuche

§ 102

Kundmachung von Verordnungen

§ 103

Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

§ 103a

Umsetzung von Unionsrecht

§ 104

Inkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 48/2019

In Kraft seit 13.07.2019 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 104 Bgld. LSG