Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz (Bgld. LSG) Fundstelle

Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 13.07.2019 bis 31.12.9999
Gesetz vom 29. April 1985 über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz)

StF: LGBl. Nr. 30/1985 (XIV. Gp. RV 114 AB 116)

Änderung

LGBl. Nr. 14/1989 (XV. Gp. RV 178 AB 195)

LGBl. Nr. 19/1993 (XVI. Gp. RV 323 AB 259)

LGBl. Nr. 38/1997 (XVII. Gp. RV 103 AB 123)

LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127)

LGBl. Nr. 65/2009 (XIX. Gp. RV 1155 AB 1165)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 37/2018 (XXI. Gp. RV 1331 AB 1359) [CELEX Nr.32003L0109, 32004L0038, 32006L0123, 32016L0801]

LGBl. Nr. 48/2019 (XXI. Gp. RV 783RV 1812 AB 799AB 1843)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen

§ 3

Errichtung und Erhaltung der Schulen

§ 4

Schulpflichtiger Personenkreis

§ 5

Erfüllung der Schulpflicht

§ 6

Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§ 7

Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

§ 8

Schulpflichtmatrik für die Berufsschule

§ 9

Zuweisung an die Berufsschule

II. Hauptstück
Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 10

Allgemeine Zugänglichkeit, Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 11

Lehrpläne

§ 12

Lehrer

§ 13

Klassenschülerzahl

§ 13a

Unterrichtsteilung

§ 14

Schuljahr

§ 15

Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 16

Unterrichtsstunden

2. Abschnitt
Berufsschulen

§ 17

Fachrichtungen und Organisationsformen

§ 18

Lehrplan

3. Abschnitt
Fachschulen

§ 19

Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau

§ 20

Lehrplan

§ 21

Aufnahmevoraussetzungen

§ 22

Eignungsprüfung

§ 23

Durchführung der Eignungsprüfungen

§ 24

Prüfungsergebnis

§ 25

Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes

III. Hauptstück
Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Aufnahme in die Schule

§ 26

Aufnahme als ordentlicher Schüler

§ 27

Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§ 28

Aufnahmeverfahren

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§ 29

Klassenbildung, Lehrfächerverteilung

§ 30

Stundenplan

§ 31

Pflichtgegenstände

§ 32

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

§ 33

Schulveranstaltungen

§ 34

Unterrichtsmittel, Eigungserklärung

§ 35

Unterrichtssprache

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 36

Unterrichtsarbeit

§ 37

Leistungsbeurteilung

§ 38

Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten

§ 39

Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 40

Beurteilung des Verhaltens in der Schule

§ 41

Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 41a

Abschlußprüfung

§ 42

Wiederholungsprüfung

§ 42a

Nostrifikation ausländischer Zeugnisse

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches

§ 43

Aufsteigen

§ 44

Wiederholen von Schulstufen

§ 45

Höchstdauer des Schulbesuches

§ 46

Beendigung des Schulbesuches

5. Abschnitt
Schulordnung

§ 47

Pflichten der Schüler

§ 48

Schulordnung und Hausordnung

§ 49

Fernbleiben von der Schule

§ 50

Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 51

Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 52

Verständigungspflichten der Schule

§ 53

Ausschluß eines Schülers

§ 54

Anwendung auf außerordentliche Schüler

6. Abschnitt
Funktionen des Lehrers, Lehrerkonferenzen

§ 55

Lehrer

§ 56

Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben

§ 57

Klassenvorstand

§ 58

Schulleiter

§ 59

Lehrerkonferenzen

7. Abschnitt
Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft

§ 60

Schülermitverwaltung

§ 61

Schülervertreter, Wahl und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter

§ 62

Erziehungsberechtigte, Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 63

Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§ 64

Elternvereine

§ 65

Schulgemeinschaftsausschuß

§ 66

Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 67

Schulärztliche Betreuung

8. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§ 68

Vertretung durch die Erziehungsberechtigten, Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§ 69

Verfahren

§ 70

Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§ 71

Beschwerde

§ 71a

Widerspruch gegen Zeugnisse

§ 72

Zustellung, Fristen

§ 73

Entscheidungspflicht

§ 74

Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. Hauptstück
Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht

1. Abschnitt
Gründung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen

§ 75

Errichtung und Auflassung von Schulen

§ 76

Schulerhaltung

§ 77

Ende der Erhaltungspflicht

2. Abschnitt
Schulbehörde

§ 78

Behördenzuständigkeit

§ 79

Schulaufsichtsorgane

3. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 80

Einrichtung und Aufgabe

§ 81

Zusammensetzung

§ 82

Funktionsdauer und Konstituierung

§ 83

Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 84

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 85

Geschäftsführung

V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Abgrenzungen

§ 86

Begriffsbestimmung

§ 87

Allgemeine Zugänglichkeit, Aufnahme

2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 88

Schulerhalter

§ 89

Leiter und Lehrer

§ 90

Schulräume und Lehrmittel

§ 91

Anzeige der Untersagung der Führung

§ 92

Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung

§ 93

Bezeichnung von Privatschulen

§ 94

Schülerheime

3. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§ 95

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 96

Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 97

Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

4. Abschnitt
Aufsicht

§ 98

Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. Hauptstück
Schlußbestimmungen

§ 99

Strafbestimmungen

§ 100

Übergangsbestimmungen

§ 101

Schulversuche

§ 102

Kundmachung von Verordnungen

§ 103

Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

§ 103a

Umsetzung von Unionsrecht

§ 104

Inkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 48/2019

Stand vor dem 12.07.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 12.07.2019
Gesetz vom 29. April 1985 über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz)

StF: LGBl. Nr. 30/1985 (XIV. Gp. RV 114 AB 116)

Änderung

LGBl. Nr. 14/1989 (XV. Gp. RV 178 AB 195)

LGBl. Nr. 19/1993 (XVI. Gp. RV 323 AB 259)

LGBl. Nr. 38/1997 (XVII. Gp. RV 103 AB 123)

LGBl. Nr. 32/2001 (XVIII. Gp. RV 111 AB 127)

LGBl. Nr. 65/2009 (XIX. Gp. RV 1155 AB 1165)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 37/2018 (XXI. Gp. RV 1331 AB 1359) [CELEX Nr.32003L0109, 32004L0038, 32006L0123, 32016L0801]

LGBl. Nr. 48/2019 (XXI. Gp. RV 783RV 1812 AB 799AB 1843)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Gliederung der land- und forstwirtschaftlichen Schulen

§ 3

Errichtung und Erhaltung der Schulen

§ 4

Schulpflichtiger Personenkreis

§ 5

Erfüllung der Schulpflicht

§ 6

Befreiung vom Besuch der Berufsschule

§ 7

Verantwortlichkeit für die Erfüllung der Schulpflicht

§ 8

Schulpflichtmatrik für die Berufsschule

§ 9

Zuweisung an die Berufsschule

II. Hauptstück
Organisation der öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 10

Allgemeine Zugänglichkeit, Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

§ 11

Lehrpläne

§ 12

Lehrer

§ 13

Klassenschülerzahl

§ 13a

Unterrichtsteilung

§ 14

Schuljahr

§ 15

Schulfreie Tage im Unterrichtsjahr

§ 16

Unterrichtsstunden

2. Abschnitt
Berufsschulen

§ 17

Fachrichtungen und Organisationsformen

§ 18

Lehrplan

3. Abschnitt
Fachschulen

§ 19

Fachrichtungen, Organisationsformen und Aufbau

§ 20

Lehrplan

§ 21

Aufnahmevoraussetzungen

§ 22

Eignungsprüfung

§ 23

Durchführung der Eignungsprüfungen

§ 24

Prüfungsergebnis

§ 25

Übertritt von der Fachschule eines anderen Bundeslandes

III. Hauptstück
Ordnung von Unterricht und Erziehung für die öffentlichen Berufs- und Fachschulen

1. Abschnitt
Aufnahme in die Schule

§ 26

Aufnahme als ordentlicher Schüler

§ 27

Aufnahme als außerordentlicher Schüler

§ 28

Aufnahmeverfahren

2. Abschnitt
Unterrichtsordnung

§ 29

Klassenbildung, Lehrfächerverteilung

§ 30

Stundenplan

§ 31

Pflichtgegenstände

§ 32

Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

§ 33

Schulveranstaltungen

§ 34

Unterrichtsmittel, Eigungserklärung

§ 35

Unterrichtssprache

3. Abschnitt
Unterrichtsarbeit und Schülerbeurteilung

§ 36

Unterrichtsarbeit

§ 37

Leistungsbeurteilung

§ 38

Information der Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten

§ 39

Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe

§ 40

Beurteilung des Verhaltens in der Schule

§ 41

Jahreszeugnis, Abschlußzeugnis, Schulbesuchsbestätigung

§ 41a

Abschlußprüfung

§ 42

Wiederholungsprüfung

§ 42a

Nostrifikation ausländischer Zeugnisse

4. Abschnitt
Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Beendigung des Schulbesuches

§ 43

Aufsteigen

§ 44

Wiederholen von Schulstufen

§ 45

Höchstdauer des Schulbesuches

§ 46

Beendigung des Schulbesuches

5. Abschnitt
Schulordnung

§ 47

Pflichten der Schüler

§ 48

Schulordnung und Hausordnung

§ 49

Fernbleiben von der Schule

§ 50

Sammlungen in der Schule, Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen

§ 51

Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 52

Verständigungspflichten der Schule

§ 53

Ausschluß eines Schülers

§ 54

Anwendung auf außerordentliche Schüler

6. Abschnitt
Funktionen des Lehrers, Lehrerkonferenzen

§ 55

Lehrer

§ 56

Kustos, Leiter von Werkstätten oder Lehr- und Versuchsbetrieben

§ 57

Klassenvorstand

§ 58

Schulleiter

§ 59

Lehrerkonferenzen

7. Abschnitt
Schule und Schüler, Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft

§ 60

Schülermitverwaltung

§ 61

Schülervertreter, Wahl und Abberufung, Versammlung der Schülervertreter

§ 62

Erziehungsberechtigte, Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 63

Beratung zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten

§ 64

Elternvereine

§ 65

Schulgemeinschaftsausschuß

§ 66

Erweiterte Schulgemeinschaft

§ 67

Schulärztliche Betreuung

8. Abschnitt
Verfahrensbestimmungen

§ 68

Vertretung durch die Erziehungsberechtigten, Handlungsfähigkeit des nicht eigenberechtigten Schülers

§ 69

Verfahren

§ 70

Parteien, Ermittlungsverfahren, Bescheidausfertigung

§ 71

Beschwerde

§ 71a

Widerspruch gegen Zeugnisse

§ 72

Zustellung, Fristen

§ 73

Entscheidungspflicht

§ 74

Schulverzeichnisse, Protokolle, Formblätter, Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse

IV. Hauptstück
Schulerhaltung, Schulverwaltung, Schulaufsicht

1. Abschnitt
Gründung, Erhaltung und Auflassung von öffentlichen Berufs- und Fachschulen

§ 75

Errichtung und Auflassung von Schulen

§ 76

Schulerhaltung

§ 77

Ende der Erhaltungspflicht

2. Abschnitt
Schulbehörde

§ 78

Behördenzuständigkeit

§ 79

Schulaufsichtsorgane

3. Abschnitt
Landwirtschaftlicher Schulbeirat

§ 80

Einrichtung und Aufgabe

§ 81

Zusammensetzung

§ 82

Funktionsdauer und Konstituierung

§ 83

Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 84

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 85

Geschäftsführung

V. Hauptstück
Errichtung und Führung von privaten land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie Schülerheimen

1. Abschnitt
Abgrenzungen

§ 86

Begriffsbestimmung

§ 87

Allgemeine Zugänglichkeit, Aufnahme

2. Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 88

Schulerhalter

§ 89

Leiter und Lehrer

§ 90

Schulräume und Lehrmittel

§ 91

Anzeige der Untersagung der Führung

§ 92

Erlöschen und Untersagung des Rechtes zur Schulführung

§ 93

Bezeichnung von Privatschulen

§ 94

Schülerheime

3. Abschnitt
Öffentlichkeitsrecht

§ 95

Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes

§ 96

Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

§ 97

Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

4. Abschnitt
Aufsicht

§ 98

Zuständigkeit und Ausübung der Aufsicht

VI. Hauptstück
Schlußbestimmungen

§ 99

Strafbestimmungen

§ 100

Übergangsbestimmungen

§ 101

Schulversuche

§ 102

Kundmachung von Verordnungen

§ 103

Freiheit von Landesverwaltungsabgaben

§ 103a

Umsetzung von Unionsrecht

§ 104

Inkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 79/2013, LGBl. Nr. 48/2019

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