Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die Untersuchungen und Kontrollen nach dem LMSVG und nach § 5 Z 2 der Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung wird eine Gebühr erhoben.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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