Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle

Bgld. LKG - Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

Gesetz vom 18. April 2002 über die Burgenländische Landwirtschaftskammer (Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz)

StF: LGBl. Nr. 76/2002 (XVIII. Gp. RV 304 AB 353)

Änderung

LGBl. Nr. 10/2010 (XIX. Gp. RV 1306 AB 1310)

LGBl. Nr. 8/2012 (XX. Gp. RV 374 AB 382)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 68/2014 (XX. Gp. RV 1111 AB 1129)

LGBl. Nr. 58/2017 (XXI. Gp. RV 1047 AB 1057)

LGBl. Nr. 63/2018 (XXI. Gp. RV 1493 AB 1505)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

 

1. Hauptstück: Die Landwirtschaftskammer

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zweck und Rechtsstellung der Landwirtschaftskammer

§ 2

Land- und Forstwirtschaft und ihre Betriebe

§ 3

Mitgliedschaft

§ 4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 5

Eigener und übertragener Wirkungsbereich

§ 6

Aufgaben der Landwirtschaftskammer

 

2. Abschnitt: Verhältnis zu Behörden

§ 7

Wechselseitige Information

§ 8

Begutachtungsrecht

§ 9

Aufsicht

§ 10

Personenbezogene Daten

 

3. Abschnitt: Organisation der Landwirtschaftskammer

§ 11

Organe der Landwirtschaftskammer

§ 12

Die Vollversammlung

§ 13

Aufgaben der Vollversammlung

§ 14

Einberufung der Vollversammlung

§ 15

Beschlussfähigkeit, Abstimmung

§ 16

Öffentlichkeit der Vollversammlung

§ 17

Auflösung der Vollversammlung; Beschlusserfordernisse bei Abberufung des Präsidenten (Vizepräsidenten)

§ 18

Der Hauptausschuss; andere Ausschüsse

§ 19

Der Kontrollausschuss

§ 20

Der Präsident (Vizepräsident)

§ 21

Bezüge des Präsidenten (Vizepräsidenten)

§ 22

Mandatsverlust

§ 23

Kammerdirektion

 

4. Abschnitt: Finanzgebarung

§ 24

Bedeckung des Aufwandes

§ 25

Kammerumlagen

§ 26

Kammerbeiträge

§ 27

Beitrag des Landes

§ 28

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

 

2. Hauptstück: Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 29

Grundsätze

§ 30

Wahlkreise

§ 31

Zahl der Mandate in den Wahlkreisen

§ 32

Wahlsprengel

§ 33

Wahlausschreibung

 

2. Abschnitt: Wahlbehörden

§ 34

Leitung und Durchführung der Wahl

§ 35

Mitglieder der Wahlbehörden

§ 36

Gemeindewahlbehörden

§ 37

Sprengelwahlbehörden

§ 38

Bezirkswahlbehörden

§ 39

Kreiswahlbehörden

§ 40

Landeswahlbehörde

§ 41

Frist zur Bestellung der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 42

Namhaftmachung und Bestellung der Beisitzer und Ersatzmitglieder

§ 43

Kundmachung der Zusammensetzung

§ 44

Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 45

Konstituierung der Wahlbehörden

§ 46

Beschlussfähigkeit der Wahlbehörden

 

3. Abschnitt: Wahlrecht, Wählbarkeit

§ 47

Wahlberechtigung

§ 48

Wählbarkeit

 

4. Abschnitt: Erfassung der Wahlberechtigten

§ 49

Wählerverzeichnis

§ 50

Auflegung der Wählerverzeichnisse

§ 51

Einsprüche

§ 52

Entscheidung über Einsprüche

§ 53

Beschwerden

§ 54

Richtigstellung und Abschluss des Wählerverzeichnisses

§ 55

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 56

Ausstellung einer Wahlkarte

 

5. Abschnitt: Wahlwerbung

§ 57

Wahlvorschläge

§ 58

Unterscheidende Parteibezeichnung

§ 59

Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 60

Überprüfung der Kreiswahlvorschläge

§ 61

Ergänzung der Kreiswahlvorschläge

§ 62

Abschluss und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge

§ 63

Zurückziehung der Kreiswahlvorschläge

§ 64

Einbringung eines Landeswahlvorschlages

 

6. Abschnitt: Abstimmungsverfahren

§ 65

Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

§ 66

Wahllokal

§ 67

Verbotszone

§ 68

Wahlzeit

§ 69

Wahlzeugen

§ 70

Sicherung der Ordnung

§ 71

Teilnahme an der Wahl, Ausübung des Wahlrechtes

§ 72

Beginn der Wahlhandlung

§ 73

Ausübung des Wahlrechtes

§ 74

Identitätsfeststellung

§ 75

Stimmabgabe

§ 76

Vorgang bei Wahlkartenwählern

 

7. Abschnitt: Wahlkuverts, Stimmzettel

§ 77

Wahlkuverts

§ 78

Amtlicher Stimmzettel

§ 79

Ausfüllen des Stimmzettels

 

8. Abschnitt: Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln

§ 80

Gültiger Stimmzettel

§ 81

Ungültiger Stimmzettel

 

9. Abschnitt: Ermittlung des Wahlergebnisses

§ 82

Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

§ 83

Niederschrift über die Stimmenzählung

§ 84

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse, Übermittlung der Wahlakten

§ 85

Übermittlung der Wahlakten an die Kreiswahlbehörden

§ 86

Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

 

10. Abschnitt: Ermittlungsverfahren

§ 87

Vorläufiges Wahlergebnis, Feststellung der Zahl von Wahlkartenwählern aus anderen Wahlkreisen, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 88

Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 89

Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern aus anderen Wahlkreisen, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 90

Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Landeswahlbehörde

§ 91

Erstes Ermittlungsverfahren, endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Wahlzahlen durch die Landeswahlbehörde

§ 92

Zuteilung der Mandate auf die wahlwerbenden Gruppen durch die Kreiswahlbehörde

§ 93

Zuweisung der Mandate auf die Wahlwerber durch die Kreiswahlbehörde

§ 94

Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren

§ 95

Verlautbarung der gewählten Bewerber, Übermittlung der Wahlakten

§ 96

Zweites Ermittlungsverfahren; wahlwerbende Gruppen, die am Ermittlungsverfahren teilnehmen

§ 97

Ermittlung und Zuteilung der Restmandate

§ 98

Gewählte Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung

§ 99

Einspruch gegen ziffernmäßige Ermittlungen

§ 100

Ersatzmitglieder; Berufung, Ablehnung, Verzicht, Streichung

§ 101

Erschöpfung der Wahlvorschläge

§ 102

Wahlscheine

§ 103

Fristen

§ 104

Wahlkosten

 

3. Hauptstück: Befragung der Kammermitglieder

§ 105

Anordnung und Durchführung der Befragung

§ 106

Ermittlung der Ergebnisse

§ 107

Verlautbarung der Ergebnisse

§ 108

Anzuwendende Vorschriften

 

4. Hauptstück: Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 109

Allgemeine Verfahrensbestimmungen

§ 110

Übergangsbestimmungen

§ 111

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 58/2017, LGBl. Nr. 63/2018

In Kraft seit 30.11.2018 bis 31.12.2024
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. LKG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 4 Bgld. LKG