Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz (Bgld. LKG) Fundstelle

Bgld. LKG - Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Gesetz vom 18. April 2002 über die Burgenländische Landwirtschaftskammer (Burgenländisches Landwirtschaftskammergesetz)

StF: LGBl. Nr. 76/2002 (XVIII. Gp. RV 304 AB 353)

Änderung

LGBl. Nr. 10/2010 (XIX. Gp. RV 1306 AB 1310)

LGBl. Nr. 8/2012 (XX. Gp. RV 374 AB 382)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 68/2014 (XX. Gp. RV 1111 AB 1129)

LGBl. Nr. 58/2017 (XXI. Gp. RV 1047 AB 1057)

LGBl. Nr. 63/2018 (XXI. Gp. RV 1493 AB 1505)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

 

1. Hauptstück: Die Landwirtschaftskammer

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zweck und Rechtsstellung der Landwirtschaftskammer

§ 2

Land- und Forstwirtschaft und ihre Betriebe

§ 3

Mitgliedschaft

§ 4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 5

Eigener und übertragener Wirkungsbereich

§ 6

Aufgaben der Landwirtschaftskammer

 

2. Abschnitt: Verhältnis zu Behörden

§ 7

Wechselseitige Information

§ 8

Begutachtungsrecht

§ 9

Aufsicht

§ 10

Personenbezogene Daten

 

3. Abschnitt: Organisation der Landwirtschaftskammer

§ 11

Organe der Landwirtschaftskammer

§ 12

Die Vollversammlung

§ 13

Aufgaben der Vollversammlung

§ 14

Einberufung der Vollversammlung

§ 15

Beschlussfähigkeit, Abstimmung

§ 16

Öffentlichkeit der Vollversammlung

§ 17

Auflösung der Vollversammlung; Beschlusserfordernisse bei Abberufung des Präsidenten (Vizepräsidenten)

§ 18

Der Hauptausschuss; andere Ausschüsse

§ 19

Der Kontrollausschuss

§ 20

Der Präsident (Vizepräsident)

§ 21

Bezüge des Präsidenten (Vizepräsidenten)

§ 22

Mandatsverlust

§ 23

Kammerdirektion

 

4. Abschnitt: Finanzgebarung

§ 24

Bedeckung des Aufwandes

§ 25

Kammerumlagen

§ 26

Kammerbeiträge

§ 27

Beitrag des Landes

§ 28

Jahresvoranschlag, Rechnungsabschluss

 

2. Hauptstück: Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 29

Grundsätze

§ 30

Wahlkreise

§ 31

Zahl der Mandate in den Wahlkreisen

§ 32

Wahlsprengel

§ 33

Wahlausschreibung

 

2. Abschnitt: Wahlbehörden

§ 34

Leitung und Durchführung der Wahl

§ 35

Mitglieder der Wahlbehörden

§ 36

Gemeindewahlbehörden

§ 37

Sprengelwahlbehörden

§ 38

Bezirkswahlbehörden

§ 39

Kreiswahlbehörden

§ 40

Landeswahlbehörde

§ 41

Frist zur Bestellung der ständigen Vertreter und der Stellvertreter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§ 42

Namhaftmachung und Bestellung der Beisitzer und Ersatzmitglieder

§ 43

Kundmachung der Zusammensetzung

§ 44

Entsendung von Vertrauenspersonen

§ 45

Konstituierung der Wahlbehörden

§ 46

Beschlussfähigkeit der Wahlbehörden

 

3. Abschnitt: Wahlrecht, Wählbarkeit

§ 47

Wahlberechtigung

§ 48

Wählbarkeit

 

4. Abschnitt: Erfassung der Wahlberechtigten

§ 49

Wählerverzeichnis

§ 50

Auflegung der Wählerverzeichnisse

§ 51

Einsprüche

§ 52

Entscheidung über Einsprüche

§ 53

Beschwerden

§ 54

Richtigstellung und Abschluss des Wählerverzeichnisses

§ 55

Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 56

Ausstellung einer Wahlkarte

 

5. Abschnitt: Wahlwerbung

§ 57

Wahlvorschläge

§ 58

Unterscheidende Parteibezeichnung

§ 59

Kreiswahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 60

Überprüfung der Kreiswahlvorschläge

§ 61

Ergänzung der Kreiswahlvorschläge

§ 62

Abschluss und Veröffentlichung der Kreiswahlvorschläge

§ 63

Zurückziehung der Kreiswahlvorschläge

§ 64

Einbringung eines Landeswahlvorschlages

 

6. Abschnitt: Abstimmungsverfahren

§ 65

Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

§ 66

Wahllokal

§ 67

Verbotszone

§ 68

Wahlzeit

§ 69

Wahlzeugen

§ 70

Sicherung der Ordnung

§ 71

Teilnahme an der Wahl, Ausübung des Wahlrechtes

§ 72

Beginn der Wahlhandlung

§ 73

Ausübung des Wahlrechtes

§ 74

Identitätsfeststellung

§ 75

Stimmabgabe

§ 76

Vorgang bei Wahlkartenwählern

 

7. Abschnitt: Wahlkuverts, Stimmzettel

§ 77

Wahlkuverts

§ 78

Amtlicher Stimmzettel

§ 79

Ausfüllen des Stimmzettels

 

8. Abschnitt: Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln

§ 80

Gültiger Stimmzettel

§ 81

Ungültiger Stimmzettel

 

9. Abschnitt: Ermittlung des Wahlergebnisses

§ 82

Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

§ 83

Niederschrift über die Stimmenzählung

§ 84

Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse, Übermittlung der Wahlakten

§ 85

Übermittlung der Wahlakten an die Kreiswahlbehörden

§ 86

Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

 

10. Abschnitt: Ermittlungsverfahren

§ 87

Vorläufiges Wahlergebnis, Feststellung der Zahl von Wahlkartenwählern aus anderen Wahlkreisen, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 88

Vorläufige Ermittlung im Wahlkreis, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 89

Behandlung übermittelter Wahlkuverts von Wahlkartenwählern aus anderen Wahlkreisen, Bericht an die Landeswahlbehörde

§ 90

Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Landeswahlbehörde

§ 91

Erstes Ermittlungsverfahren, endgültiges Ergebnis im Wahlkreis, Ermittlung der Wahlzahlen durch die Landeswahlbehörde

§ 92

Zuteilung der Mandate auf die wahlwerbenden Gruppen durch die Kreiswahlbehörde

§ 93

Zuweisung der Mandate auf die Wahlwerber durch die Kreiswahlbehörde

§ 94

Niederschrift über das erste Ermittlungsverfahren

§ 95

Verlautbarung der gewählten Bewerber, Übermittlung der Wahlakten

§ 96

Zweites Ermittlungsverfahren; wahlwerbende Gruppen, die am Ermittlungsverfahren teilnehmen

§ 97

Ermittlung und Zuteilung der Restmandate

§ 98

Gewählte Bewerber, Niederschrift, Verlautbarung

§ 99

Einspruch gegen ziffernmäßige Ermittlungen

§ 100

Ersatzmitglieder; Berufung, Ablehnung, Verzicht, Streichung

§ 101

Erschöpfung der Wahlvorschläge

§ 102

Wahlscheine

§ 103

Fristen

§ 104

Wahlkosten

 

3. Hauptstück: Befragung der Kammermitglieder

§ 105

Anordnung und Durchführung der Befragung

§ 106

Ermittlung der Ergebnisse

§ 107

Verlautbarung der Ergebnisse

§ 108

Anzuwendende Vorschriften

 

4. Hauptstück: Verfahrens-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 109

Allgemeine Verfahrensbestimmungen

§ 110

Übergangsbestimmungen

§ 111

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anmerkung

LGBl. Nr. 58/2017, LGBl. Nr. 63/2018

In Kraft seit 30.11.2018 bis 31.12.2024
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