Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Für die Inanspruchnahme der Dienste der Burgenländischen Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft sind keine Landesverwaltungsabgaben zu entrichten.
In Kraft seit 04.10.2014 bis 31.12.9999
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