Anl. 1 Bgld. G 2011

Bgld. G 2011 - Burgenländische Gassicherheitsverordnung 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.09.2024

Prüfbefund

für Gasanlagen nach dem Burgenländischen Gassicherheits
gesetz 2008 - Bgld. GSG 2008, LGBl. Nr. 47/2009

Gasart*):

( Erdgas

( Flüssiggas

( Bio- oder Deponiegas

 

Art der Prüfung*):

( Abnahme gemäß § 11 Bgld. GSG 2008 in der geltenden Fassung

( Wiederkehrende Prüfung gemäß § 12 Bgld. GSG 2008 in der geltenden Fassung

 

 

 

Betreiberin/Betreiber:

 

Name(n): ........................................................

 

Adresse(n): .....................................................

 

Aufstellungsort (Adresse): ......................................

 

Installationsfirma samt Anschrift: ............................................

 

Anlage erstellt/geändert am: ...................................

 

Bewilligungsbescheid**):

Ausstellende Behörde: ..........................................

 

Bescheid vom ....................... Zahl: .....................

 

Gasverteilerunternehmen: .......................................

 

Beschreibung der Anlage:

 

 

 

Maximale Gaslagermenge: ........................................

 

Bei Behälter Nr.: ......................... Baujahr: .............

 

Gasleitungsanlage: .............................................

 

Verwendung:

 

 

 

 

Angeschlossene Gasgeräte und Abgasführungen

Anzahl, Art

und Type

Anschlusswert in kW (kg/h)

Aufstellungsraum/

Verbrennungsluftversorgung

Abgasanlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die von der Errichterin/vom Errichter der Anlage erstellte planliche Darstellung (siehe Beilage)

( entspricht

( entspricht nicht

der tatsächlichen Anlagenausführung.*)

 

Durch folgende Atteste und Bescheinigungen wird bestätigt, dass die Anlage frei von Mängeln ist:*)

 

(

Prüfbefund in bundeseinheitlicher Fassung über die elektrische Anlage gemäß Elektrotechnikgesetz 1992, BGBl. Nr. 106/1993, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 136/2001,

 

vom ........................................................

 

erstellt von ................................................

 

(

Bescheinigungen für Druckgeräte, die den Bestimmungen des Kesselgesetzes, BGBl. Nr. 211/1992, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 80/2007, unterliegen

 

vom .........................................................

 

erstellt von ................................................

 

(

Bescheinigung über die Festigkeit und Dichtheit der Gasleitungen für den höchstzulässigen Betriebsdruck gemäß den Bestimmungen des Bgld. GSG 2008, in der geltenden Fassung, und der Burgenländischen Gassicherheitsverordnung 2011, in der geltenden Fassung

 

vom .........................................................

 

erstellt von ................................................

 

(

Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Anschluss, die Einstellung und Inbetriebnahme der Gasgeräte entsprechend den Installationsvorschriften des Geräteherstellers gemäß der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 430/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 114/2011,

 

vom .........................................................

 

erstellt von ................................................

 

(

Befund der Rauchfangkehrerin oder des Rauchfangkehrers

 

vom .........................................................

 

erstellt von ................................................

 

 

Ergebnis:*)

 

Die Prüfung hat ergeben, dass die Gasanlage den sicherheitstechnischen Bestimmungen des Bgld. GSG 2008 und der Burgenländischen Gassicherheitsverordnung 2011, in der geltenden Fassung, entspricht.***)

 

Die Auflagen und Bedingungen des Bewilligungsbescheides sind erfüllt.**)***)

 

Die vorstehend beschriebene Gasanlage entspricht nicht in allen Punkten den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Bestimmungen.

 

Die nachstehenden Mängel sind innerhalb einer Frist von ........................ zu beheben.***)

 

Datum: .................... geprüft von Frau/Herrn: ......................

 

 

 

Ergebnis der Nachprüfung:***)

 

Die Nachprüfung hat ergeben, dass die festgestellten Mängel innerhalb der festgesetzten Frist behoben wurden.***)

 

Die Nachprüfung hat ergeben, dass die festgestellten Mängel nicht innerhalb der festgesetzten Frist behoben wurden. Die Bezirksverwaltungsbehörde wird davon verständigt.***)

 

Datum: .................... geprüft von Frau/Herrn: ....................

 

 

 

Bestätigung durch die Betreiberin oder den Betreiber der Anlage

 

Das Ergebnis der Prüfung wird zur Kenntnis genommen. Durch den Prüfbefund wird eine erforderliche Bewilligung der Gasanlage nicht ersetzt.

 

Datum: .................... Unterschrift: ...................

 

 

*) Zutreffendes ankreuzen.

**) Nur bei bewilligungspflichtigen Anlagen. Bei nur meldepflichtigen Anlagen streichen.

***) Bei Nichtzutreffen streichen.

In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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