Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024
Die Sicherheitserfordernisse für Behälter und Leitungen von Bio- und/oder Deponiegasanlagen richten sich nach den „TECHNISCHEN GRUNDLAGEN für die Beurteilung von BIOGASANLAGEN“, BMWA 2007, deren Teil 7 für verbindlich erklärt wird.
In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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