Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt die 1. Gasverordnung, LGBl. Nr. 23/1974, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 8/1976, außer Kraft.
In Kraft seit 01.06.2011 bis 31.12.9999
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