§ 1 Bgld. BANastV Anwendungsbereich

Bgld. BANastV - Burgenländische Biologische Arbeitsstoffe- und Nadelstich-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024.Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2001,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,.

In Kraft seit 21.03.2025 bis 31.12.9999
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