Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024
Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001.
In Kraft seit 28.02.2014 bis 31.12.9999
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