§ 1 Bgld. BANastV Anwendungsbereich

Burgenländische Biologische Arbeitsstoffe- und Nadelstich-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.03.2025 bis 31.12.9999

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024.Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2001,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,.

Stand vor dem 20.03.2025

In Kraft vom 28.02.2014 bis 20.03.2025

Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024.Diese Verordnung gilt für den Anwendungsbereich des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, Landesgesetzblatt Nr. 37 aus 2001,, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,.

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