§ 3 Bgld. BANastV Abweichungen von Bestimmungen der Verordnung

Bgld. BANastV - Burgenländische Biologische Arbeitsstoffe- und Nadelstich-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Es wird festgestellt, dass Abweichungen gemäß § 95 Abs. 2 Bgld. BSchG 2001 von den Bestimmungen der gegenständlichen Verordnung nicht zulässig sind.

In Kraft seit 28.02.2014 bis 31.12.9999
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