Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Neufassung des § 2 Abs. 1 und 2, die Änderung des § 6 sowie die Anfügung der §§ 7 und 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 24/2008 treten mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.
In Kraft seit 01.04.2008 bis 31.12.9999
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