§ 30 BFGG

BFGG - Bundesfinanzgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Finanzen betraut.

In Kraft seit 12.01.2013 bis 31.12.9999
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