§ 12i BauProdG

BauProdG - Salzburger Bauproduktegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Abschnitt sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 01.11.2023 bis 31.12.9999
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