§ 7 BaSaPV

BaSaPV - Bankensanierungsplanverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) §§ 1, 2, 3 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 3, § 4 Z 2 sowie § 5 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2016 treten mit 15. April 2016 in Kraft.

In Kraft seit 08.04.2016 bis 31.12.9999
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