Für die Häufigkeit der Aktualisierung des Sanierungsplans gelten folgende Bestimmungen:
1. | Die Unternehmen der Kategorie 1 haben den Sanierungsplan mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren und an die FMA zu übermitteln. Die FMA ist berechtigt, dem Institut eine einmal jährliche Aktualisierung aufzutragen; | |||||||||
2. | Die Unternehmen der Kategorien 2, 3 und 4 haben den Sanierungsplan mindestens einmal jährlich zu aktualisieren und an die FMA zu übermitteln. |
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