Für die Häufigkeit der Aktualisierung des Sanierungsplans gelten folgende Bestimmungen:
1.Ziffer einsDie Unternehmen der Kategorie 1 haben den Sanierungsplan mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren und an die FMA zu übermitteln. Die FMA ist berechtigt, dem Institut eine einmal jährliche Aktualisierung aufzutragen;
2.Ziffer 2Die Unternehmen der Kategorien 2, 3 und 4 haben den Sanierungsplan mindestens einmal jährlich zu aktualisieren und an die FMA zu übermitteln.
In Kraft seit 15.04.2016 bis 31.12.9999
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