§ 7 BaSaPV

Bankensanierungsplanverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.04.2016 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) §§ 1, 2, 3 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 3, § 4 Z 2 sowie § 5 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2016 treten mit 15. April 2016 in Kraft.

Stand vor dem 07.04.2016

In Kraft vom 17.02.2015 bis 07.04.2016

(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) §§ 1, 2, 3 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 3, § 4 Z 2 sowie § 5 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 76/2016 treten mit 15. April 2016 in Kraft.

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