Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 85b samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 174/2022 tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Anpassung nach § 85b hat erstmalig mit 1. Jänner 2023 zu erfolgen.
In Kraft seit 01.11.2022 bis 31.12.9999
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