§ 162 B-KUVG (Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz), Umbenennung des bisherigen Trägers der Krankenversicherung der Bundesangestellten - JUSLINE Österreich
§ 162 B-KUVG Umbenennung des bisherigen Trägers der Krankenversicherung der Bundesangestellten
B-KUVG - Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die bisherige Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten besteht als Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter weiter.
In Kraft seit 01.07.1967 bis 31.12.9999
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