Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
(1)Absatz einsDer Bund gewährt den Ländern für Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe in den Jahren 2013 und 2014 jährlich einen Zuschuss in der Höhe von 3,9 Millionen Euro. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:
Burgenland:
120.120 Euro
Kärnten:
247.260 Euro
Niederösterreich:
758.160 Euro
Oberösterreich:
688.350 Euro
Salzburg:
256.230 Euro
Steiermark:
524.160 Euro
Tirol:
342.810 Euro
Vorarlberg:
195.780 Euro
Wien:
767.130 Euro
(2)Absatz 2Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend jeweils im März, erstmals mit dem Monat, in dem das jeweilige Ausführungsgesetz in Kraft getreten ist, auf das vom Land bekannt gegebene Konto.
In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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