Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Bei bundesweit bedeutsamen Vorhaben kann der Bund entsprechende Forschungsarbeiten und statistische Erhebungen einleiten und mitfinanzieren. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit allen Kinder- und Jugendhilfeträgern anzustreben.
In Kraft seit 01.05.2013 bis 31.12.9999
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