Soweit im Folgenden nicht Anderes bestimmt wird, können Regelungen, zu denen der Kollektivvertrag nach diesem Bundesgesetz ermächtigt ist, durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden, wenn
Ist es rechtens das die Tägliche Arbeitszeit bis auf 15 Stunden bzw. Fahrzeit 12 Stunden mittels Betriebsvereinbahrung ausgedehnt werden kann, wobei der § 18h -18j des AZG anwendung finden soll? mehr lesen...
0 Kommentare zu § 1a AZG