§ 22e AWG 2002 Nähere Bestimmungen für elektronische Datenübermittlungen

AWG 2002 - Abfallwirtschaftsgesetz 2002

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
  1. (1)Absatz einsNähere Regelungen für elektronische Datenübermittlungen und Datenabfragen können durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie erfolgen. Sicherzustellen ist, dass Software mit einer Schnittstelle zu den Registern auf diskriminierungsfreie Weise interoperabel agiert und insbesondere eine vollständige und unverfälschte Datenübermittlung erfolgt.
  2. (2)Absatz 2Die für eine Datenübermittlung und für Datenabfragen im Wege des Registers erforderlichen technischen und organisatorischen Spezifikationen sind auf edm.gv.at abrufbar zu halten.
  3. (3)Absatz 3Im Rahmen der vollelektronischen Datenübermittlung werden zum Zweck der einfachen und raschen Abwicklung auch die Mobiltelefonnummern und E-Mail-Adressen der registrierten Personen und ihrer Kontaktpersonen im Rahmen der Register und der Schnittstelle gemäß Abs. 1 verwendet.Im Rahmen der vollelektronischen Datenübermittlung werden zum Zweck der einfachen und raschen Abwicklung auch die Mobiltelefonnummern und E-Mail-Adressen der registrierten Personen und ihrer Kontaktpersonen im Rahmen der Register und der Schnittstelle gemäß Absatz eins, verwendet.
In Kraft seit 18.07.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 22e AWG 2002


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 22e AWG 2002 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

60 Entscheidungen zu § 22e AWG 2002


Entscheidungen zu § 22e AWG 2002


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 22e AWG 2002


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 22e AWG 2002 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AWG 2002 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 22d AWG 2002
§ 23 AWG 2002