Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)
StF: BGBl. Nr. 237/1993
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 und 15 Abs. 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 27, (ArbIG), wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/2016). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
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