Verordnung Arbeitsinspektorate (AiatV) Fundstelle

AiatV - Verordnung Arbeitsinspektorate

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)
StF: BGBl. Nr. 237/1993

Änderung

BGBl. Nr. 693/1995

BGBl. II Nr. 106/2004

BGBl. II Nr. 451/2011

BGBl. II Nr. 470/2012

BGBl. II Nr. 269/2015

BGBl. II Nr. 400/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 und 15 Abs. 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 27, (ArbIG), wird verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/2016). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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