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Verordnung Arbeitsinspektorate

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)
StF: BGBl. Nr. 237/1993

Änderung

BGBl. Nr. 693/1995

BGBl. II Nr. 106/2004

BGBl. II Nr. 451/2011

BGBl. II Nr. 470/2012

BGBl. II Nr. 269/2015

BGBl. II Nr. 269/2015BGBl. II Nr. 400/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 und 15 Abs. 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 27, (ArbIG), wird verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/2016). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.04.1993 bis 31.12.2016

Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)
StF: BGBl. Nr. 237/1993

Änderung

BGBl. Nr. 693/1995

BGBl. II Nr. 106/2004

BGBl. II Nr. 451/2011

BGBl. II Nr. 470/2012

BGBl. II Nr. 269/2015

BGBl. II Nr. 269/2015BGBl. II Nr. 400/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 und 15 Abs. 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 27, (ArbIG), wird verordnet:

Anmerkung

Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/2016). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

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