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Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)
StF: BGBl. Nr. 237/1993
Änderung
BGBl. II Nr. 269/2015BGBl. II Nr. 400/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 und 15 Abs. 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 27, (ArbIG), wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/2016). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate (Verordnung Arbeitsinspektorate – AiatV)
StF: BGBl. Nr. 237/1993
Änderung
BGBl. II Nr. 269/2015BGBl. II Nr. 400/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund der §§ 14 Abs. 4 und 15 Abs. 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 27, (ArbIG), wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.1.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 400/2016). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.