Das Bundesgebiet wird in folgende Aufsichtsbezirke der allgemeinen Arbeitsinspektorate eingeteilt:
für den 2. bis 6. Aufsichtsbezirk in Wien;
für den 7. Aufsichtsbezirk in Wiener Neustadt;
für den 8. Aufsichtsbezirk in St. Pölten;
für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz;
für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg;
für den 11. Aufsichtsbezirk in Graz;
für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt;
für den 14. Aufsichtsbezirk in Innsbruck;
für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz;
für den 16. Aufsichtsbezirk in Eisenstadt;
für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 400/2016)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 400 aus 2016,)