Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
(Anm.: § 3 Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge, StGBl. Nr. 16/1920)
In Kraft seit 22.04.1930 bis 31.12.9999
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