Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle

AV-PV - Ausübungsvorschriften für Partnervermittler

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. August 1987 über Ausübungsvorschriften für Partnervermittler
StF: BGBl. Nr. 434/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1973, BGBl. Nr. 50/1974, wird verordnet:

In Kraft seit 01.10.1987 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Ausübungsvorschriften für Partnervermittler (AV-PV) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis AV-PV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 8 AV-PV