Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011) Fundstelle

AußWG 2011 - Außenwirtschaftsgesetz 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

BGBl. I Nr. 112/2011 (NR: GP XXIV RV 1494 AB 1500 S. 130. BR: 8602 AB 8603 S. 802.)

[CELEX-Nr.: 32009L0133, 32010L0024]

BGBl. I Nr. 50/2012 (NR: GP XXIV RV 1726 AB 1757 S. 153. BR: AB 8715 S. 808.)

BGBl. I Nr. 37/2013 (NR: GP XXIV IA 2140/A AB 2068 S. 187. BR: AB 8889 S. 817.)

BGBl. I Nr. 163/2015 (NR: GP XXV RV 896 AB 907 S. 107. BR: 9494 AB 9498 S. 849.)

BGBl. I Nr. 104/2019 (NR: GP XXVI IA 985/A AB 692 S. 88. BR: AB 10252 S. 897.)

BGBl. I Nr. 87/2020 (NR: GP XXVII RV 240 AB 276 S. 45. BR: AB 10376 S. 910.)

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Begriffsbestimmungen

§ 2.

Wertgrenzen

2. Hauptstück
Genehmigungskriterien

§ 3.

Allgemeine Grundsätze

§ 4.

Einhaltung der internationalen Verpflichtungen

§ 5.

Einhaltung der internationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren

§ 6.

Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts

§ 7.

Auswirkungen auf die innere Lage im Bestimmungsland

§ 8.

Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und regionaler Stabilität

§ 9.

Auswirkungen auf die Sicherheitsinteressen und auswärtigen Beziehungen Österreichs und auf die Sicherheitsinteressen anderer EU-Mitgliedstaaten

§ 10.

Auswirkungen im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und die internationale Kriminalität

§ 11.

Gefahr einer Umlenkung zu unerwünschten Zwecken

§ 12.

Dauerhafte Entwicklung

§ 13.

Endverwendung

3. Hauptstück
Beschränkungen im Verkehr mit Drittstaaten

1. Abschnitt
Beschränkungen im Güterverkehr

§ 14.

Genehmigungspflichten

§ 15.

Besondere Genehmigungspflichten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

§ 16.

Nationale Allgemeingenehmigungen

§ 17.

Globalgenehmigungen

§ 18.

Verbote

§ 19.

Meldepflichten

§ 20.

Sicherheitsmaßnahmen

§ 21.

Importzertifikate

2. Abschnitt
Technische Unterstützung

§ 22.

Verbote

§ 23.

Genehmigungspflichten

§ 24.

Ausnahmen

3. Abschnitt
Durchführung restriktiver Maßnahmen aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen

§ 25.

Verordnungsermächtigung

(Anm.: 4. Abschnitt samt § 25a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2020)

4. Hauptstück
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union

1. Abschnitt
Beschränkungen

§ 26.

Genehmigungspflichten

§ 27.

Ausnahmen von den Genehmigungspflichten

§ 28.

Allgemeingenehmigungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union

§ 29.

Widerruf und Aussetzung von Allgemeingenehmigungen

§ 30.

Globalgenehmigungen

§ 31.

Einzelgenehmigungen

§ 32.

Allgemeine Bestimmungen für Genehmigungsbescheide

§ 33.

Anerkennung von Genehmigungen anderer EU-Mitgliedstaaten

§ 34.

Informationspflichten

§ 35.

Zustimmungsverfahren

2. Abschnitt
Zertifizierung von Unternehmen

§ 36.

Voraussetzungen der Zertifizierung

§ 37.

Zertifikate

§ 38.

Verlängerung der Geltungsdauer von Zertifikaten

§ 39.

Überprüfung zertifizierter Unternehmen

§ 40.

Aussetzung der Geltung und Widerruf von Zertifikaten

5. Hauptstück
Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung der CWK und der Biotoxinkonvention

§ 41.

Verbote

§ 42.

Genehmigungspflichten

§ 43.

Globalgenehmigungen

§ 44.

Meldepflichten

§ 45.

Mischungen und Fertigprodukte von Chemikalien

§ 46.

Ausnahmen gemäß der Biotoxinkonvention

§ 47.

Nationale Behörde

§ 48.

Vertretung in der Konferenz der Vertragsstaaten

6. Hauptstück
Allgemeine Vorschriften über Beschränkungen

1. Abschnitt
Organisatorische Sicherungsmaßnahmen

§ 49.

Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 50.

Verantwortliche Beauftragte

§ 51.

Beurteilung der Verlässlichkeit

2. Abschnitt
Anträge und Meldungen

§ 52.

Form und Inhalt von Anträgen und Meldungen

§ 53.

Elektronische Antragstellung

3. Abschnitt
Nebenbestimmungen und sonstige Vorschriften

§ 54.

Auflagen

§ 55.

Ausfuhrbeschränkungen anderer EU-Mitgliedstaaten

§ 56.

Sonstige Vorschriften für Genehmigungen und Importzertifikate

§ 57.

Widerruf und nachträgliche Auflagen

§ 58.

Zustellung in besonderen Fällen

§ 59.

Registrierungs- und Meldepflichten bei Allgemeingenehmigungen

§ 60.

Verlust und vorübergehende Aussetzung des Rechts zur Verwendung von Allgemeingenehmigungen

§ 61.

Register über Vermittlungstätigkeiten

4. Abschnitt
Voranfragen

§ 62.

Voranfrage

7. Hauptstück
Überwachung

1. Abschnitt
Allgemeine Kontrollbestimmungen

§ 63.

Allgemeine Kontrollmaßnahmen

§ 64.

Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen

§ 65.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen gemäß der CWK

§ 66.

Besondere Bestimmungen für Überprüfungen gemäß der CWK

3. Abschnitt
Internationale Überwachungs- und Konsultationsvorschriften

§ 67.

Konsultationsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten

§ 68.

Konsultationsverfahren bei Ausfuhrbeschränkungen in Verbringungsgenehmigungen

§ 69.

Informationsaustausch hinsichtlich zertifizierter Unternehmen

§ 70.

Internationaler Datenverkehr

§ 71.

Allgemeine Bestimmungen für den internationalen Datenverkehr

8. Hauptstück
Ergänzende Bestimmungen zu wirtschaftlichen Beschränkungen der Europäischen Union

§ 72.

Befreiungsbestimmungen

§ 73.

Globalgenehmigungen

§ 74.

Auflagen

§ 75.

Anträge

§ 76.

Kontrollbestimmungen

9. Hauptstück
Zusammenwirken mit dem Hauptausschuss des Nationalrates und mit anderen Bundesministern

§ 77.

Besondere Bestimmungen für die Erlassung von Verordnungen

§ 78.

Befassung anderer Bundesminister und Errichtung eines Beirates

10. Hauptstück
Strafbestimmungen und zivilrechtliche Begleitbestimmungen

1. Abschnitt
Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 79.

Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr mit Drittstaaten

§ 80.

Gerichtlich strafbare Handlungen im Verkehr innerhalb der Europäischen Union

§ 81.

Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Gütern, die der Biotoxinkonvention unterliegen (Anm.: Gerichtlich strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Chemikalien und Gütern, die der BTK unterliegen)

§ 82.

Beitrag zu ABC-Waffen

§ 83.

Gemeinsame Bestimmungen

§ 84.

Vorläufige Sicherstellung (Anm.: Sicherstellung)

2. Abschnitt
Verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen

§ 85.

Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen

§ 86.

Vereinfachte Strafverfügung

§ 87.

Verwaltungsstrafbestimmungen

§ 88.

Verfall und Entsorgung

3. Abschnitt
Zivilrechtliche Begleitbestimmungen

§ 89.

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

11. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 90.

Nachweise bei der zollamtlichen Abfertigung

§ 91.

Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen

§ 92.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 93.

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 94.

Hinweise auf Notifikation und Umsetzung

§ 95.

Vollzugsklausel

In Kraft seit 25.07.2020 bis 31.12.9999
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