Datenverwendung bei der Risiko- und Auffälligkeitsanalyse
Folgende Daten können bei der Erstellung der Auswertungen nach § 42b Abs. 1 verwendet werden:
im Dienstgeberbereich: Stammdaten, Beitragskontodaten, GPLA-Daten, Prüfakte-Daten, Beitragsabrechnungsdaten, ÖNACE-Daten und Meldedaten;
im DienstnehmerInnenbereich: Stammdaten, Versicherungsdaten und Leistungsdaten.
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