§ 79b ASVG Teilversicherungs-, Ersatzzeiten- und Wanderversicherungsbericht

ASVG - Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2012

In Kraft seit 01.07.2012 bis 31.12.9999
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