Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die §§ 4 Abs. 1 Z 5, 5 Abs. 1 Z 16 und 350 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2016 treten mit 1. September 2016 in Kraft.
In Kraft seit 02.08.2016 bis 31.12.9999
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