§ 560 ASVG

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.1998 bis 31.12.9999

§ 560. Die §§ 34b, 82 Abs. 4, 460c und 559 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

(BGBl. Nr. 832/1995, Art. VI Z 4) - 22.12.1995.

Stand vor dem 31.07.1998

In Kraft vom 22.12.1995 bis 31.07.1998

§ 560. Die §§ 34b, 82 Abs. 4, 460c und 559 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 treten mit 1. Jänner 1996 in Kraft.

(BGBl. Nr. 832/1995, Art. VI Z 4) - 22.12.1995.

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