Das in diesem Teil geregelte Verfahren gliedert sich in das Verfahren in Leistungssachen (§ 354) und das Verfahren in Verwaltungssachen (§ 355). Das in diesem Teil geregelte Verfahren gliedert sich in das Verfahren in Leistungssachen (Paragraph 354,) und das Verfahren in Verwaltungssachen (Paragraph 355,).
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