Anl. 4 ASV 2008

ASV 2008 - Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

1.

Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren;

2.

Fangvorrichtungen gemäß Anhang I Nummer 3.2 (Anhang I Nummer 3.2 der Aufzüge-Richtlinie), die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegung des Fahrkorbs verhindern;

3.

Geschwindigkeitsbegrenzer;

4. a)

energiespeichernde Puffer

entweder mit nichtlinearer Kennlinie,

oder mit Rücklaufdämpfung,

b)

energieverzehrende Puffer;

5.

Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtung verwendet werden;

6.

Elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.

In Kraft seit 30.07.2008 bis 31.12.9999
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